1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Windows-Programme LV Viewer und LV PRO von Geier-IT. Maßstab sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die europäische Norm EN 301 549, die für Software auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist.
Geier-IT ist ein privates Unternehmen und keine öffentliche Stelle. Diese Erklärung ist eine freiwillige Angabe, damit öffentliche Auftraggeber prüfen können, was die Programme leisten und wo noch Einschränkungen bestehen.
2. Stand der Vereinbarkeit
Die Programme sind mit BITV 2.0 und EN 301 549 teilweise vereinbar. Die unter Ziffer 4 genannten Punkte sind noch nicht erfüllt.
3. Was bereits barrierefrei ist
- Sprachausgabe: Die Programme verwenden die Standardbausteine von Windows und sind damit dem Windows-Screenreader bekannt. Bedienelemente ohne sichtbare Beschriftung – Suchfelder, Textmarkerfarben und der Lizenzzustand – tragen einen eigenen Namen für die Sprachausgabe; der Lizenzzustand wird mit der Lizenzzeile zusammen angesagt.
- Bedienung ohne Maus: Menüs, Listen, Tabellen, Eingabefelder und Schaltflächen lassen sich mit Tabulator, Pfeiltasten, Leertaste und Eingabetaste bedienen. Für die beiden Bedienelemente, die Windows nicht als eigene Schaltfläche weitermeldet, gibt es Tastenwege: Pfeil links und rechts klappen in der Projektliste das Projekt der gewählten Datei zu und auf, Strg + A hakt in der Positionsliste alle Positionen an oder ab – dasselbe wie der Haken im Spaltenkopf (nur LV PRO).
- Farbkontraste: Alle vier Farbschemata – Hell, Dunkel, Negativ und Sepia – wurden gegen die Vorgabe von 4,5:1 gemessen. Sämtliche geprüften Text- und Flächenpaare erreichen diesen Wert; das Schema „Negativ“ liegt durchgehend über 15:1.
- Information nicht allein über Farbe: Der Lizenzzustand erscheint zusätzlich als Text (Erklärtext und Sprachausgabe), abgelaufene Lizenzen tragen ein Ausrufezeichen.
- Vergrößerung: Der Langtext lässt sich stufenweise von 100 auf 300 Prozent vergrößern. Die übrige Oberfläche folgt der Skalierung von Windows; die Fenster sind in der Größe frei veränderbar und die Bereiche über Trenner verschiebbar.
- Keine Zeitbegrenzung, kein Blinken: Es gibt keine Eingaben unter Zeitdruck und keine blinkenden oder sich bewegenden Inhalte.
- Verständliche Fehlermeldungen: Fehler werden im Klartext gemeldet. Technische Einzelheiten stehen nur in einer Protokolldatei im Benutzerprofil.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
| Einschränkung | Grund und geplante Abhilfe |
|---|---|
| Textmarker im Langtext (nur LV PRO) setzen voraus, dass ein Textabschnitt mit der Maus ausgewählt wird. | Bei Langtexten im GAEB-XML-Format wird ein eingebetteter Anzeigebaustein verwendet, in dem eine Auswahl per Tastatur nicht durchgängig möglich ist. Geplant: Umstellung des Anzeigebausteins und eine Tastaturauswahl. Die übrigen Funktionen sind davon nicht betroffen. |
| Der Pfeil zum Auf- und Zuklappen eines Projekts und der Haken im Spaltenkopf der Positionsliste werden der Sprachausgabe nicht als eigene Bedienelemente gemeldet. | Windows fasst diese Teile mit ihrer Überschrift beziehungsweise Spalte zusammen. Beide Funktionen sind über die oben genannten Tastenwege erreichbar. Geplant: eigene Bedienelemente, die auch die Sprachausgabe einzeln ansagt. |
| Keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. | Die Angaben beruhen auf einer Selbstbewertung mit Messung der Farbkontraste und Prüfung der Bedienelemente. Eine externe Prüfung ist bisher nicht erfolgt. |
| Keine Prüfung mit allen Hilfsmitteln. | Getestet wurde mit den Windows-Bordmitteln. Andere Hilfsmittel, etwa Braillezeilen oder Spracheingabe, wurden nicht systematisch geprüft. |
| Gedruckte und exportierte Unterlagen. | Der PDF-Export erzeugt durchsuchbaren Text mit Tabellenaufbau, aber noch keine getaggte Struktur nach PDF/UA. Geplant für eine spätere Fassung. |
5. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Fassungen LV Viewer 1.6.0 und LV PRO 1.14.0, einschließlich einer rechnerischen Prüfung der Farbkontraste aller Farbschemata und einer Durchsicht der Bedienelemente auf Namen für die Sprachausgabe und Bedienbarkeit per Tastatur.
6. Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns – wir antworten so schnell wie möglich:
- Geier-IT – Anton Geier, Sohren
- E-Mail: info@geier-it.eu
7. Durchsetzungsverfahren
Setzen Sie die Programme als öffentliche Stelle ein und bleibt Ihre Rückmeldung an uns ohne zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die für Ihre Einrichtung zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG beziehungsweise nach dem jeweiligen Landesrecht wenden.
Geier-IT · Stand: 23. September 2026